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BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

Als ermächtigte Übersetzerin und für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigte Dolmetscherin für die serbische, kroatische, bosnische und englische Sprache biete ich Ihnen beglaubigte Übersetzungen Ihrer Verträge, Handelsregisterauszüge, gerichtlichen Entscheidungen, behördlichen Beschlüsse, Personenstandsurkunden (wie Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden), Zeugnisse etc.

Mit meinem Stempel und meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.

Die beglaubigten Übersetzungen sind vor Gerichten und Behörden im In- und Ausland rechtswirksam.

In manchen Fällen ist eine Apostille (Überbeglaubigung) notwendig – gerne berate ich Sie.

Preise

Zu dem üblichen Zeilenhonorar für die Übersetzung fallen Beglaubigungsgebühren an, die sich nach dem Umfang des Ausgangsdokuments und der Anzahl der zu beglaubigenden Ausfertigungen richten.

Gerne unterbreite ich Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Schicken Sie mir Ihre Dokumente per E-Mail, Fax oder Post. Oder rufen Sie mich zur Terminvereinbarung an.



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