Honorar
Übersetzungen werden in Deutschland üblicherweise auf Zeilenbasis berechnet. Berechnungsgrundlage ist die übersetzte Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen). Das Zeilenhonorar hängt von Faktoren ab wie Sprachkombination, Schwierigkeitsgrad, Formatvorlage und Lieferfrist. Für die Kalkulation des Zeilenhonorars orientiere ich mich am Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Beglaubigungsgebühr
Zum üblichen Zeilenhonorar für die Übersetzung fallen Beglaubigungsgebühren an, die sich nach dem Umfang des Ausgangsdokuments und der Anzahl der zu beglaubigenden Ausfertigungen richten. Mindestgebühr: 5,00 € zzgl. MwSt. pro Dokument / Ausfertigung an.
Zuschläge
Für Eilaufträge – overnight / weekend-service – wird in der Regel ein Eilzuschlag von 25% bis zu 75% vom Nettopreis erhoben.
Bei Ausgangstexten, die in nicht editierbaren Formaten vorgelegt werden (Hardcopy, Scans, Fotos etc.), können für aufwändige Formatierung etc. zusätzliche Kosten anfallen. Diese werden auf Stundenbasis abgerechnet.
Für die Übersetzung handschriftlich verfasster Texte wird ebenfalls ein Zuschlag erhoben.
Die Neuausstellung von bereits von mir angefertigten Übersetzungen wird mit einer Pauschale von mindestens 15,00 € zzgl. MwSt. pro Dokument / Ausfertigung in Rechnung gestellt.
Für Kleinstaufträge berechne ich eine Mindestpauschale von 30,00 € netto (zzgl. Beglaubigungsgebühr).
Versand
Bei Postversand oder Kurierzustellung werden die Kosten für Porto und Versand gesondert in Rechnung gestellt.
Transparenter Kostenvoranschlag
Nach Sichtung der Ausgangstexte erhalten Sie innerhalb von 24 bis 48 Stunden einen unverbindlichen und transparenten Kostenvoranschlag sowie die voraussichtliche Bearbeitungszeit.
Stundenhonorar: Stundensatz ab 65,00 EUR (netto).
Zahlungen werden per Banküberweisung, PayPal oder in bar akzeptiert. Kartenzahlung biete ich nicht an.
Haben Sie noch Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Kontaktieren Sie mich gern!
Beglaubigung von Kopien und Unterschriften, Rechtsberatung
Folgende Dienstleistungen gehören nicht zum Leistungsspektrum ermächtigter Übersetzerinnen und Übersetzer:
- Die Errichtung notarieller Urkunden (z.B. eidesstattliche Versicherungen oder Vollmachten jeglicher Art) obliegt dem Zuständigkeitsbereich von Notarinnen / Notaren.
- Beglaubigte Kopien oder die Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf einem Dokument erhalten Sie ebenfalls bei einer Notarin oder einem Notar oder beim Bürger- oder Bezirksamt in Ihrem Wohnort.
- Haben Sie rechtliche Fragen oder benötigen rechtlichen Beistand in Deutschland oder in Serbien, Kroatien, Bosnien und Montenegro? Bei der Rechtsanwaltskanzlei Barać sind Sie in guten Händen.
Zusammenarbeit und Netzwerk
Gerade als Einzelübersetzerin ist es wichtig, auf ein gutes Netzwerk zurückgreifen zu können.
Gemeinsam stemmen wir große Projekte, knacken knifflige Texte und können unsere Vertretung für die Urlaubzeit oder den Krankheitsfall organisieren.
Ich bin immer auf der Suche nach qualifizierten Kolleginnen und Kollegen aller Sprachkombinationen!
Bitte habt Verständnis, dass ich nur Kolleginnen und Kollegen mit einschlägiger Qualifikation im Bereich Übersetzen – Hochschulabschluss oder staatliche Prüfung – berücksichtigen kann.
Ich freue mich auf eure Zuschriften!